Gesellschaftsunternehmen

Bei einem Gesellschaftsunternehmen gründen zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen.
Alle Rechte, Pflichten und Haftung der Gesellschafter sind abhängig von der gewählten Rechtsform.

Zu den Gesellschaftsunternehmen zählen z.B. die Rechtsformen OG, KG, GmbH und AG , die GbR, Mini-GmbH, die stille Gesellschaft sowie die Erwerbsgesellschaften.

Eine Sonderform ist eine Auffanggesellschaft, die aber jede Rechtsform annehmen kann.