Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist eine PersonengesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts.
Sie eignet sich besonders für den Zusammenschluss von Freiberuflern. Bei Schriftstellern oder Künstlern ist diese Unternehmensform ebenfalls sehr beliebt.

Bei der GbR kommt nicht das Handelsgesetzbuch (HGB)Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern das bürgerliche Recht zur Anwendung.
Alle Gesellschafter sind im Prinzip gleichberechtigt und haften unbeschränkt und solidarisch. Das bedeutet auch mit Ihrem Privatvermögen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, muss nicht ins FirmenbuchGesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden.
Der Name der Gesellschaft muss aus den Namen der Gesellschafter bestehen.

Alle wichtigen Dinge, wie Gesellschafter, Laufzeit, Ziel der Gesellschaft usw. müssen im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.