Gesamtprokura

Eine Gesamtprokura ist eine Einschränkung der Einzelprokura.
Sie muss ins Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen werden.

Gesamtprokura bedeutet, dass ein Prokurist nur gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen oder mit einer anderen zeichnungsberechtigten Person (Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand) vertretungsbefugt ist.
Man spricht bei der Gesamtprokura auch von „gemischter Vertretung“.