Geldkredit

Geldkredit in Abgrenzung zum Waren- oder Lieferantenkredit

Innerhalb des Finanzwesens wird Kredit allgemein als Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen (Sachgut) über eine bestimmte Zeitdauer (Laufzeit) und größtenteils gegen Zahlung von Zinsen definiert. Beim Geldkredit geht es ausschließlich um die Überlassung von Geld, also inländischen (Euro-Kredit) oder ausländischen (Fremdwährungskredit) Zahlungsmitteln in Form von Banknoten und Münzen. Der Verwendungszweck bleibt im Großen und Ganzen dem Kreditnehmer überlassen. Regelausnahmen bilden Bankkredite, die immer zugleich Geldkredite sind, mit denen Existenzgründungen, Bauvorhaben, Kauf einer Immobilie oder anderer Vermögenswerte finanziert werden. Unternehmen erhalten von Banken zudem Geldkredite als Investitionskredit, Betriebsmittelkredit oder Barkredit für Warenfinanzierung. Im internationalen Bankwesen kommen auch Roll-over-Kredite, die bekanntlich Firmenkredite sind, infrage. Ein Lieferantenkredit hingegen ist kein Geldkredit und auch Ratenkauf oder Finanzierungen, die Handelshäuser/Handelsketten wie Baumärkte, Möbel-, Autohäuser, auch Online-Händler zur Anschaffung von Konsumgütern gewähren, gehören nicht dazu, denn das sind Warenkredite.

Kreditgeber beim Geldkredit können jede Art von am Kapitalmarkt tätigen Geldinstitute (Universal-, Regional-, Spezial-, Großbanken, Direktbank, Genossenschaftsbank) und Nichtbanken (private, öffentliche Haushalte, Organisationen ohne Erwerbstätigkeit) sein. Ein Geldkredit, den Kreditnehmer von privaten Personen erhalten, heißt Privatkredit. Wird allein aufgrund tadelloser Bonität Kredit gewährt, spricht man vom Personalkredit. Dessen Gegenstück ist der Sachkredit (auch Realkredit), bei dem zur Kreditsicherung Grundschuld, Hypothek, Grundstück, Immobilie, Lebensversicherung, andere Mobilien sowie Bürgschaften genutzt werden.

Der Geldkredit kann zinsloses, festverzinsliches Darlehen oder eins mit variablem Zinssatz sowie mit kurzer, mittlerer, langfristiger Laufzeit sein. Effektiver Jahreszins soll Kredite vergleichbar machen. Konditionen wie Sollzinsen, Tilgung, Bearbeitungsgebühren, etwaige Zuschläge, alles natürlich auch auf Geldkredite zutreffend, enthält der Kreditvertrag, der auch beim Privatkredit stets in Schriftform vorliegen sollte. Dispo-Kredite sind Geldkredite ohne feste Laufzeit.