Garantiezeit bei einer Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung kann vom Versicherungsnehmer frei gestaltet werden. Er kann zum Beispiel eine Garantiezeit vereinbaren. Die Rente wird nach dem Tod des Versicherten bis zum Ende der Garantiezeit an den Bezugsberechtigten weiter ausbezahlt. Vor Leistungsbeginn kann die vereinbarte Garantiezeit jederzeit geändert werden. Die Garantiezeit für die Hinterbliebenenpension kann zwischen 0 und 20 Jahre betragen. In den meisten Fällen wird eine Garantiezeit von 10 Jahren gewählt.