Der Arbeitgeber muss laut der Fürsorgepflicht auf die Arbeitnehmerinteressen Rücksicht nehmen und Mann und Frau gleich behandeln. Einzelne Arbeiter dürfen laut Fürsorgepflicht nicht, gegenüber den anderen, diskriminiert werden.
Der Arbeitgeber muss laut der Fürsorgepflicht auf die Arbeitnehmerinteressen Rücksicht nehmen und Mann und Frau gleich behandeln. Einzelne Arbeiter dürfen laut Fürsorgepflicht nicht, gegenüber den anderen, diskriminiert werden.