Frontrecht

Das Recht gegen die öffentliche Verkehrsfläche Ausgängen und Ausfahrten anzuordnen, Fenster einzurichten und Anschlüsse an die der öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Leitungen herzustellen. Die Erbringung der Anliegerleistungen steht dem als Verpflichtung gegenüber.