Auf der Grundlage des vor dem I. Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Mietzinses ist der Friedenskronzins ein gesetzlich geregelter Mietzins für Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume.
Auf der Grundlage des vor dem I. Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Mietzinses ist der Friedenskronzins ein gesetzlich geregelter Mietzins für Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume.