Franchising – Distributionsübereinkommen

Ein Distributionsübereinkommen in Form der Konzessionierung eines unabhängigen Kaufmannes zur kommerziellen Nutzung einer bedeutenden Marke, nennt man Franchising. Durch die Franchisinglizenz wird der Händler Angehöriger eines Distributionsnetzes. Die markenrechtlichen Vorschriften wie auch die Vorschriften des Lizenzgebers über die Geschäftsführung müssen beim Franchising zwingend eingehalten werden. Mc Donald`s, Eduscho, Sheraton Hotels, Wiener Wald usw. sind Beispiele für derartige große Franchiseketten. Durch den Lizenzvertrag verpflichtet sich der Franchisenehmer:
– Die vom Franchisegeber festgelegten kaufmännischen Techniken sowie die Geschäftsführungsmethoden sind anzuwenden.
– Die mit seiner Tätigkeit als Franchisenehmer verbundenen technischen Kenntnisse zu erwerben und zu entwickeln.
– Ein „Eintrittsgeld“ ist beim Franchising beim Vertragsabschluss zu entrichten und regelmäßige „royalties“ zu bezahlen, die als Abgeltung für die Verwendung der Marke und des Geschäftssystems des Franchisegebers angesehen werden.
Folgendes stellt der Franchisegeber dem Franchisenehmer zur Verfügung:
– Marke und Handelsnahme seiner Unternehmung
– Techniken und Methoden, das Geschäft erfolgreich zu betreiben
– Werteunterstützung, die der Franchisenehmer benötigt
– Belieferung mit Waren
– Ein vereinfachtes und zentralisiertes Rechnungswesen
Das Franchising erlaubt einem unabhängigen Unternehmer den Zugang zu einem modernen Geschäftsführungssystem und die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die ihm die kommerzielle Nutzung einer bekannten Marke ermöglicht. Der Franchisenehmer bleibt dabei unabhängig. Der Franchisegeber hat beim Franchising die Möglichkeit seine Geschäftsstellen zu vervielfachen, ohne große finanzielle Investitionen vornehmen zu müssen. Der Franchisenehmer muss nämlich üblicherweise seine Einrichtung selbst finanzieren.