Forsthoheit

Die Forsthoheit stellt die Rechte und Pflichten des Staates dar, die für die Erfüllung der Aufgaben der Forstwirtschaft und der Sicherstellung der immateriellen Leistung des Waldes zu sorgen hat. Den Erlass von allgemeingültigen Vorschriften für Waldbesitzer und Waldbenutzer und die Forstaufsicht im Nichtstaatswald umfasst die Forsthoheit.