Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

Flächenwidmungspläne werden vom Gemeinderat beschlossen und stehen rechtlich im Rang von Verordnungen. Darin wird in großen Zügen dargestellt, nach welchen Grundsätzen die Bodennutzung im Plangebiet vor sich gehen soll und wie die Bebauungspläne zu verfassen sind. Folgende Widmungen der Grundflächen werden im allgemeinen ausgewiesen: Grünland, Verkehrsbänder, Bauland und Sondergebiete. In welcher Weise die Grundflächen und die darüber oder darunter liegenden Räume bebaut werden dürfen, haben die Bebauungspläne darzustellen. Bauklassen, Bauweisen oder Strukturen, sowie die Widmungen der Grundflächen, für die Bebauung maßgeblicher Linien und den Höhenlagen und Querschnitten der Verkehrsflächen sind in den Bebauungsplänen angegeben.