Nur durch eine firmenmäßige Zeichnung ist ein Vertrag rechtsgültig.
Zur firmenmäßigen Zeichnung gehören der offizielle Firmenname, die genaue Firmenanschrift und die Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen.
Nur durch eine firmenmäßige Zeichnung ist ein Vertrag rechtsgültig.
Zur firmenmäßigen Zeichnung gehören der offizielle Firmenname, die genaue Firmenanschrift und die Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen.