Finanzmarktaufsichtsbehörde

Alle Kreditinstitute unterliegen der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Die Einhaltung aller für Kreditinstitute geltenden Vorschriften zu überwachen und allfälligen Missständen entgegenzutreten ist die Aufgabe der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Die Vorlage von Zwischenabschlüssen, Prüfungsberichten und Auskünfte über alle Geschäftsvorfälle kann die Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Erfüllung dieser Aufgaben verlangen. Weiters kann die Finanzmarktaufsichtsbehörde Einsicht in die Bücher nehmen und Sonderprüfungen durchführen lassen.