Finanzierungen

Bei Finanzierungen werden mündliche oder schriftliche Verträge zwischen zwei Vertragspartnern abgeschlossen. Die Leistung der Kreditsumme ist bei der Finanzierung sofort zu erbringen. Die Gegenleistung, also die Rückzahlung der Kreditsumme, erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Rechtlich unterscheidet man zwei Arten von Finanzierungen – den Kredit und das Darlehen.
– Kredit: Der Kredit ist die häufigste Form bei Finanzierungen für Private. Meist dienen die Privatkredite für die Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, zum Ankauf von Gebrauchs- oder Verbrauchsgütern und zur Finanzierung von Dienstleistungen. Weiters wird beim Kredit nach der Art der Währung (Eurokredit oder Fremdwährungskredit), der Art der Ausnützbarkeit (einmal ausnützbarer Kredit oder wiederholt ausnutzbarer Kredit) und der Art der Rückführung (Raten mit Zinsen oder Raten ohne Zinsen) unterschieden. Der Vorteil des Kredites liegt darin, dass jederzeit eine zusätzliche Rückzahlung vorgenommen werden kann. Das vermindert entweder die Laufzeit des Kredites oder die laufende Rate.
– Darlehen: Der Vertrag beim Darlehen kommt erst durch die Unterfertigung des Schuldscheines und der Überweisung des Geldes auf das Darlehenskonto zustande. Weiters ist das Darlehen grundbücherlich besichert. Das meist verwendete Darlehen ist das Bauspardarlehen. Vorzeitige Rückzahlungen müssen beim Darlehen 6 Monate vorher bekannt gegeben werden. Ansonsten sind sie beim Darlehen nur zum Fälligkeitstermin möglich.