Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit ist eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland zur Entscheidung über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich der Finanzverwaltung, vor allem über die Rechtmäßigkeit von Steuer- und sonstigen Bescheiden der Finanz- und der Zollämter. Die allgemeinen Verwaltungsgerichte sind für Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich den Finanzgerichten zugewiesen sind, zuständig.
Zweistufig ist die Finanzgerichtsbarkeit aufgebaut. Ein oder mehrere Finanzgerichte bestehen in den Bundesländern als obere Landesgerichte.
Die Rechtsgrundlage für die Finanzgerichtsbarkeit bildet die Finanzgerichtsordnung vom 6. Oktober 1965.