Finance Leasing (Finanzierungsleasing)

Finance Leasing charakterisiert eine bestimmte Vertragsformalität

Wird Leasing nach Art der Vertragsgestaltung, also hinsichtlich bestimmter Formalitäten erklärt, unterscheiden sich Operate und Finance Leasing. Letzteres ist gleichbedeutend mit dem deutschsprachigen Ausdruck Finanzierungsleasing. Entscheidendes Merkmal im Finance Leasing ist das stets vom Leasingnehmer getragene Investitionsrisiko (Verlustgefahren bei der jeweiligen Investition). Im Operate Leasing hat selbiges immer der Leasinggeber, allerdings überwiegen bei diesen Verträge kurze bis mittelfristige Laufzeiten. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Operate und Finance Leasing sind überdies Regelungen zur Grundmietzeit eines beliebigen Leasingobjekts.

Typische Vertragsformalität beim Finance Leasing ist eine nicht kündbare Grundmietzeit. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingobjekts hat der Leasingnehmer in der Regel die Wahl zwischen Verlängerung des Vertrags oder einer Kaufoption. Für die Leasinggesellschaft stellt sich Finance Leasing so dar, dass sie kein Interesse am Rückerhalt des Leasingobjekts hat. Infolgedessen sollte die Grundmietzeit zur Amortisation des Leasingobjekts beim Leasinggeber ausreichen, bleibt ein geringfügiger Restwert, ist dies eine Teilamortisation des Leasingobjekts. Erfüllt ein Unternehmen die Kaufoption aufs geleaste Anlagevermögen, werden gezahlte Leasingraten angerechnet, sodass die Sache zum Restwert erworben werden kann.

Beim Finance Leasing wird das Investitionsrisiko, wie bereits erwähnt, auf den Leasingnehmer übertragen, das heißt, er muss etwaige Kosten für Pflege, Wartung, Reparaturen am Leasingobjekt, auch eventuelle Versicherungen tragen. Der Geber hat das Kreditrisiko, ihm obliegt außerdem die Kapitalbeschaffung, um für Leasing verwendete Güter zu kaufen. Finance Leasing berührt in Unternehmen, die Anlagevermögen leasen, und bei den Leasinggesellschaften Fragen der Finanzierung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfung, des Rechnungswesens, Steuerrechts, Marketings und der Preispolitik.

Im Gegensatz zu bundesdeutscher Bilanzierung sowie inländischem Steuerrecht bestehen in Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverträge nach IFRS (internationale Standards) eindeutige Abgrenzungen. Danach wird Finance Leasing wirtschaftlich als Finanzierungskauf, ähnlich dem Ratenkauf, gewertet, Operate Leasing als reines Mietverhältnis.