Feuerversicherung

Die Feuerversicherung stellt einen Versicherungszweig dar, der Versicherungsschutz gegen die Zerstörung und Beschädigung von Sachen durch Brand, Explosion oder Blitzschlag sowie gegen Schäden aufgrund des Aufpralls oder Absturzes eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung gewährt. Zur Entschädigungspflicht des Versicherers führt nicht jeder Feuerschaden, sondern nur ein solcher, der als Brand angesehen wird (zum Beispiel zahlt die Feuerversicherung bei Seng- oder Glimmschäden nicht).
Sowohl Zeit- als auch Neuwert (Neuwertversicherung) kommen bei der Feuerversicherung als Versicherungswert in Betracht.
In die Feuer-Industrie-Versicherung, die landwirtschaftliche Feuerversicherung und die so genannte Feuerversicherung des einfachen Geschäfts (Hausrat, Wohngebäude) kann die Feuerversicherung untergliedert werden.