Familienunternehmen

Ein Familienunternehmen liegt dann vor, wenn an einem Unternehmen Personen mit verwandtschaftlichen Beziehungen untereinander mehrheitlich beteiligt sind. Hauptsächlich werden Familienunternehmen in den Rechtsformen der OHG, der KG und der GmbH, aber auch der Aktiengesellschaft geführt. Befindet sich die Mehrheit der Aktien in der Hand einer Gruppe von Verwandten, so spricht man beispielsweise von einer Familiengesellschaft.
Häufig werfen Familienunternehmen steuerrechtliche Probleme auf, da wegen eines oft fehlenden Interessengegensatzes zwischen den Mitgliedern der Familie eine Verteilung der Einkünfte ausschließlich unter steuersparenden Aspekten erfolgen kann.