Fälligkeit

Die Fälligkeit ist die sofortige Leistungspflicht des Schuldners (Zahlungspflichtigen). Das heißt Der Gläubiger (die Person, die das Geld erhalten soll), kann vom Zeitpunkt des Eintritts der Fälligkeit die Leistung verlangen. Nach dem konkreten Rechtsverhältnis (es gibt verschiedenen Regelungen) bestimmt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit. Ist sich der Gläubiger bezüglich des Zeitpunktes der Fälligkeit nicht sicher, so kann er die Leistung sofort verlangen. Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er bei Fälligkeit auf Verlangen des Gläubigers nicht leistet.