Factoring

Factoring zur Finanzierung von Warengeschäften

Factoring bedeutet, dass eine Hersteller- oder Handelsfirma Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aufgrund der Bestellanforderungen ihrer Kunden entstanden sind, verkauft. Factoring zur Finanzierung von Warengeschäften benötigt ein entsprechend spezialisiertes Finanzierungsinstitut, das eine Bank, Finanzierungsgesellschaft oder auch eigens eine Factoringgesellschaft sein kann, die bei derartigem Geschäft als sogenannter Factor bezeichnet wird. Das Unternehmen, welches im Factoring als Forderungsverkäufer auftritt, nennt man überwiegend Anschlusskunde, zuweilen auch Klient oder Anwender.

Unternehmen können mit dem jeweils gewählten Finanzierungsinstitut Factoring für sämtliche oder einmalige Forderungen sowie gegenüber allen oder bestimmten Abnehmer der erbrachten Warenlieferungen beziehungsweise Dienstleistungen vereinbaren. In der Regel werden beim Factoring kurz- bis mittelfristige Geldforderungen einer Hersteller-, Handelsfirma von entsprechenden Finanzdienstleistern per Vertrag übernommen. Die Verträge haben durchschnittlich eine zweijährige Laufzeit oder sie beinhalten einmaliges Factoring. Forderungsverkäufer können auf Wunsch weiteren Service respektive zusätzliche Dienstleistungen des Finanzierungsinstituts in Anspruch nehmen. Am bedeutendsten ist die Übernahme des Forderungsmanagements (Inkasso und Mahnwesen) durch den Factor. Der Anschlusskunde ist bei diesem sogenannten echten Factoring (mit Delkredere) hundertprozentig vor Ausfallrisiko eines Schuldners / Debitors gesichert. Allerdings wird die Zahlung eines Teilbetrags der Forderung als Sicherungsbehalt fällig. Dieser dient jedoch nur Verrechnungszwecken für Zahlungsausfälle wegen Rabattgewährung, Mängelabzügen, Skonto oder dergleichen. Denn beim Factoring mit Delkredere erhält der Anschlusskunde vom Factor die Forderung auch dann ausgezahlt, wenn das Ausfallrisiko eintritt, weil ein Kunde aus welchen Gründen auch immer eine Rechnung nicht begleicht.

Weitere Dienstleistungen des Finanzierungsinstituts im Geschäftsbereich Factoring können Bonitätsprüfungen, Debitorenbuchhaltung, Beraterfunktionen sein. Die Kosten, Gebühren sowie Vorfinanzierungszinsen sind vom jeweiligen mengen- und wertmäßigen Leistungsumfang abhängig. In Deutschland ist Factoring seit 2008 eine erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistung.