Eventualplanung

Unter der Eventualplanung versteht man, dass durch ein Unternehmen schon im Voraus festgelegt wird, welche Maßnahmen im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen, wie Preiskriegen, Streiks oder Katastrophen, zu ergreifen sind. Dadurch kann bei solchen Ereignissen schnell reagiert werden.