Eurogeldmarkt

Der Eurogeldmarkt ist ein internationaler Finanzmarkt, an dem Einlagen- und Kreditgeschäfte in einer Währung außerhalb ihres Geltungsbereichs als gesetzliches Zahlungsmittel getätigt werden (internationale Finanzmärkte). Der Eurogeldmarkt wird auch als Offshoremarkt, Fremdwährungsmarkt, Außengeldmarkt, Xenomarkt oder Euromarkt bezeichnet.
Ende der 50er Jahre entstand der Eurogeldmarkt, als mit der Einführung der Ausländerkonvertibilität der wichtigsten Währungen auch Gebietsfremde in diesen Währungen Transaktionen abschließen konnten, an den nationalen Märkten zugleich aber marktwidrige Gesetze, Verordnungen und Usancen herrschten. Aus diesem Grund verlagerte sich das Geschäft an ausländische Finanzplätze, an denen keine Mindestreservepflicht herrschte, Steuern und Lizenzen niedrig sowie Ausgestaltung und Volumen von Transaktionen nicht eingeschränkt sind, so dass die Geschäfte zu günstigeren Konditionen als im Land der Währung vollzogen werden können.
Am Eurogeldmarkt herrschen unabhängig von der Währung und vom Ort einer Transaktion weltweit identische, geldmarkttypische Usancen vor. Runde Beträge in Millionenhöhe werden in der Regel gehandelt. Am Eurogeldmarkt sind auch Standardlaufzeiten und die strikte Einhaltung vereinbarter Konditionen üblich. Eine Laufzeit von bis zu sechs Monate weisen die meisten Einlagen und Kredite auf.
In erster Linie dient der Eurogeldmarkt als Interbankenmarkt dem internationalen Liquiditätsausgleich. Rund drei Viertel der Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen gegenüber anderen Banken. Ist keine Bank beteiligt, so gehen die Kredite am Eurogeldmarkt zum größten Teil an Regierungen oder staatliche Unternehmen.