EU-Exportkontrollrecht

EU-Exportkontrollrecht regelt den Export in Länder, die mit einem Embargo belegt sind. Es beschränkt die Exportwirtschaft im Außenhandel mit bestimmten Ländern.
Es werden das Exportland, der Verwendungszweck ( Endverwendung ) sowie die Art der Güter vom Exportkontrollrecht erfasst. 

EU-Exportkontrollrecht – Arten von Embargos

Wir unterscheiden im EU-Exportkontrollrecht in
– Teilembargo
– Totalembargo
– Waffenembargo

Dual-Use und das EU-Exportkontrollrecht

Die Ausfuhr von Dual-Use-Waren ( also Waren die neben dem offiziellen Zweck auch für militärische Zwecke benutzt werden können ) werden im EU-Exportkontrollrecht geregelt. Zwar haben die meisten Mitgliedsstaaten der EU eigene Außenhandelsgesetze, doch das EU-Recht schreibt mit dem Exportkontrollrecht eine einheitliche Regelung vor.