Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter auf nicht absehbare Zeit infolge von Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwächen seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben kann oder nur mehr geringfügige Einkünfte als Folge seiner Erwerbsunfähigkeit erzielen kann. In das Rentenversicherungsgesetz ist im Jahre 1957 der Begriff der Erwerbsunfähigkeit und der Begriff der Berufsunfähigkeit eingeführt worden. Die Erwerbsfähigkeit ist im Vergleich zur Berufsunfähigkeit die weitergehende Minderung. Haben selbständige die Arbeit in ihrem Betrieb aufgegeben, so gelten auch sie als erwerbsunfähig.