Erwerbspersonen

Als Erwerbspersonen gelten alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben (auch wenn sie ihr derzeit aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Streik nicht nachgehen) oder eine derartige Tätigkeit suchen. Aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen setzt sich die Zahl der Erwerbspersonen zusammen.
Als Erwerbstätige gelten alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.
Als Erwerbslose hingegen gelten alle Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht.