Erwerbseinkünfte

Erwerbseinkünfte sind Einnahmen aus erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit des Staates. Meist aus Gewinnen öffentlicher Betriebe und Unternehmen bzw. staatlichen Beteiligungen an privaten Unternehmen (zum Beispiel Aktionär eines Automobilwerkes) sowie aus Grundvermögen durch Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung entstehen zumeist Erwerbseinkünfte. Das heißt Erwerbseinkünfte entstehen durch die Beteiligung des Staates am Marktprozess.
Heute spielen die Erwerbseinkünfte nur mehr eine untergeordnete Rolle. Auf der Gemeindeebene haben sie noch das größte Gewicht.