Ernährungssicherstellungsgesetz

Das Ernährungssicherstellungsgesetz ist ein Notstandsgesetz, das in Deutschland im Jahre 1965 beschlossen wurde. Laut dem Ernährungssicherstellungsgesetz kann die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen, die Zwangsauflagen für die Produktion und Verwendung von Agrarprodukten enthalten.