Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen wird auch Food and Agriculture Organization genannt. Als rechtlich selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Rom gilt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. Im Jahre 1943 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Ernährung und Landwirtschaft die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen beschlossen. Am 16.10.1945 trat das Gründungsabkommen in Kraft. Den Status einer Sonderorganisation erhielt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen am 14.12.1946.
Allen UN-Mitgliedern steht eine Mitgliedschaft in der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen offen.
Der weltweiten Verbesserung des Ernährungs- und Lebensstandards, der Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft und der gerechten Verteilung der Agrarprodukte, der Hebung der Lebensbedingungen der Landbevölkerung und der Ausdehnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen soll die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen dienen. Die Aufgabe der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation liegen in der Bereitung von Daten über Ernährungs- und Landwirtschaftsfragen, Erstellung von Studien und Gutachten, Förderung nationaler und internationaler Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung, zur Vermarktung und Verteilung von Agrarprodukten bei Erhaltung der natürlichen Ressourcen und in der Gewährung materieller und personeller Hilfe.
Die alle zwei Jahre tagende Konferenz ist das oberste Entscheidungsorgan der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. In der Konferenz sind alle Mitgliedstaaten mit gleicher Stimme vertreten. Von der Konferenz wird ein Rat als Exekutivorgan mit 49 Mitgliedern und einem unabhängigen Vorsitzenden, auf drei Jahre gewählt. Von einer Reihe von Ausschüssen und Kommissionen wird der Rat unterstützt. Ein Sekretariat mit dem auf sechs Jahre gewählten Generaldirektor wurde zur Verwaltung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen eingerichtet.