Erholungswald

Der Erholungswald ist eine Sonderkategorie von Wald, der im Bundeswaldgesetz und in der Forstgesetzgebung der Länder verankert ist. Wald kann laut dem Bundeswaldgesetz zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für die Erholung zu schützen, zu pflegen und zu gestalten. Weiters kann Wald (laut dem bayerischen Waldgesetz) durch Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden, der besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung hat oder nach dem bayerischen Landesplanungsgesetz als einzelnes Erholungsziel ausgewiesen ist.