mein-wirtschaftslexikon.de Das einfach verständliche Wirtschaftslexikon!
Startseite Suche im Wirtschaftslexikon Begriff nicht gefunden? Kontakt Impressum
On-Demand Ratenkredit Taggeld Vergleiche Prokura Unternehmenformen Girokonto Vergleich
Die Erhaltungs- oder Verbesserungsbeiträge werden vom Mieter an den Vermieter entrichtet (laut § 45 Mietrechtsgesetz)
Erhaltungs- oder Verbesserungsbeiträge (EVB) Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)