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Ergänzungskapital

Besondere Eigenschaften muss das Ergänzungskapital aufweisen, um zu den Eigenmitteln gerechnet werden zu können. Die Laufzeit muss mindestens 8 Jahre betragen. Mindestens 3 Jahre muss die Restlaufzeit des Ergänzungskapitals haben. Seitens der Gläubiger darf das Ergänzungskapital nicht kündbar sein. Wenn die Zinsen des Ergänzungskapitals im Jahresüberschuss gedeckt sind, werden die Zinsen ausbezahlt.


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