Entsorgung

Die Entsorgung ist eine Teilfunktion der Materialwirtschaft. Die Verwertung bzw. Vernichtung nicht mehr benötigter Stoffe und Materialien, die geplant oder ungeplant aus den Lager- und Fertigungsprozessen hervorgehen, ferner von Betriebsmitteln und Werkzeugen, ist die Aufgabe der Entsorgung. Zu unterscheiden sind folgende Entsorgungsarten:
– Marktliche Verwertung: Abfälle und ausgegliederte Investitionsgüter werden an nach- bzw. vorgelagerte Betriebe (zum Beispiel Metallabfälle an Stahlwerk, Schlachtabfälle an Futtermittelindustrie) veräußert. Durch die Veräußerungserlöse der marktlichen Verwertung werden die Produktionskosten unmittelbar verringert.
– Rückführung in den eigenen Produktionsprozess (innerbetriebliches Recycling). Zum Bespiel durch Zumischen, Zerlegen von Fertigprodukten in wieder verwendbare Komponenten, Einsatz qualitativ weniger anspruchsvoller Produkte in der Fertigung.
– Die Beseitigung oder Vernichtung von nicht weiterverwendbaren Abfallstoffen ohne wesentliche Umweltbelastung, wenn eine Veräußerung nicht möglich ist. Für die Beseitigung gibt es mehrere Entsorgungsverfahren, wobei die Minimierung der Entsorgungskosten zu beachten ist. Zum Beispiel die Entsorgung im eigenen Bereich mit dem Versuch noch Nutzen aus der Beseitigung zu ziehen, Verschenken oder Entsorgung mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen.
– Die Beseitigung oder Vernichtung von Sonderabfällen: Die Entsorgung von Sonderabfällen stellen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, gefährden unmittelbar die Gesundheit von Menschen und belasten die Umwelt (zum Beispiel radioaktive Abfälle, Rückstände chemischer Prozesse, wie etwa Dioxin, Schwermetalle, halogenisierte Kohlenwasserstoffe).
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Besitzer von Abfällen diese anzeigt und einen Nachweis über Art, Menge und Entsorgung führt. Gegebenenfalls sind vom Besitzer über die Entsorgung Belege zu erstellen oder ein Nachweisbuch zu führen und diese zu regelmäßigen Prüfungen vorzulegen. Bei der Entsorgung sind vor allem das Gesetz über die Beseitigung von Abfällen, die Rechtsverordnungen auf der Grundlage des Abfallgesetzes, das Gesetz zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgängen und das Altölgesetz zu beachten.