Enteignung

Die Enteignung ist ein staatliches Zwangsinstrument, durch das geschützte Eigentumspositionen (Eigentum) ganz oder teilweise entzogen werden. Ausschließlich im Allgemeininteresse ist die Enteignung zulässig. Die Enteignung darf nur durch ein formelles Gesetz (Legalenteignung) oder aufgrund eines Gesetzes durch die Verwaltung (Administrativenteignung) erfolgen. Eine Entschädigung muss bei der Enteignung vorgesehen werden und zugleich deren Art und Ausmaß regeln. Oft ist wegen der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.