Energiewirtschaftsgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz wird auch Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft genannt. Am 16.12.1935 trat das Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Als bundesrechtliche Regelung stellt das Energiewirtschaftsgesetz den Staat als Aufsichtsorgan über die gesamte Energiewirtschaft. Zum Beispiel stehen öffentliche Versorgungsunternehmen der Energiewirtschaft, laut Energiewirtschaftsgesetz, unter staatlicher Preisaufsicht und werden hinsichtlich der Geschäftsführung von den Eigentümerkörperschaften überwacht.