Emissionssteuer

Die Emissionssteuer ist eine Steuer auf Schafstoffemissionen. Mit der Emissionssteuer soll dem Verursacher ein Anreiz gegeben werden, die Emissionen zu reduzieren, sich also umweltfreundlich zu verhalten. Demnach ist die Emissionssteuer ein Instrument der Umweltpolitik und gilt als Umweltabgabe.
Die Umweltschäden sollen dem Verursacher mit der Emissionssteuer in Rechnung gestellt werden. Bei konsumbedingten Emissionen (zum Beispiel Abgase von Kraftfahrzeugen) und bei produktionsbedingten Emissionen sind die Unternehmen heranzuziehen. Der Verursacher erhält eine Prämie in Höhe der marginalen Steuerersparnis, wenn er die Emissionen reduziert. Damit soll ein Anreiz für jeden Verursacher zur Bezahlung von weniger Emissionssteuer geschaffen werden. Die Unternehmen können andere Produktionsfaktoren einsetzen, die Produktionsprozesse verändern oder die Produktion einschränken, um eine Emissionssteuerersparnis zu erreichen. Die privaten Haushalte müssen vor allem ihr Einkaufsverhalten ändern – zum Beispiel Milch in Flaschen kaufen und nicht in Wegwerfpackungen.
Vorwiegend werden die Emissionssteuern für den Produktionsbereich vorgeschlagen. Art und Menge der Schadstoffe (zum Beispiel Gramm Staub je cbm Abgas) werden als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen.