Einzelhandelsmarkenpolitik

Die Einzelhandelsmarke ist der Gegensatz zu den Herstellermarken. Zu diesen Herstellermarken zählen die A-Marke, die B-Marke, die C-Marke, die Gattungsmarke und die No-Name-Marke. Die Einzelhandelsmarkenpolitik dient zur Unterscheidung im Wettbewerb. Dadurch kann ein Wettbewerbsvorteil hinsichtlich Preis oder Qualität entstehen. Bei den Einzelhandelsmarken kann man zwischen zwei verschiedenen Formen unterscheiden, nämlich zwischen Markennamen, die den Namen des Unternehmens tragen, und Markennamen, die einen individuellen Namen tragen.