Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (insbesondere Grundstücke und Gebäude) und „Sachinbegriffen“ (insbesondere bewegliches Betriebsvermögen), aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten und Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen.