Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind als dritte der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuergesetz geregelt. Vor allem solche aus freiberuflicher Tätigkeit (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Journalisten) gehören zu der Einkunftsart Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Auch der Gewinn aus dem Verkauf des Vermögens, das für die selbständige Tätigkeit genutzt wurde, gehören auch zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit.