Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Alle Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen (zum Beispiel Löhne, Gehälter, Sachbezüge) und Versorgungsbezüge (zum Beispiel betriebliche Ruhegelder, Pensionen) werden mit der Einkunftsart Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden durch Werbungskosten gemindert. Unter anderem entstehen Werbungskosten durch Fahrten zur Arbeitsstätte, Kauf von Arbeitskleidung, Aufwendungen für Dienstreisen und Fachbücher. Bei der Zahlungen an den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.