Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Erste der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes) werden die Einkünfte aus einer Vielzahl von land- und forstwirtschaftlichen Haupt- und Nebenbetrieben zugeordnet (neben Land- und Forstwirtschaft u.a. Weinbau, Obstbau, Binnenfischerei). Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen auch der Nutzungswert der Wohnung und der Verkauf des Betriebes.