Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus dem privaten Barvermögen, den Geldanlagen und dem geldähnlichen Vermögen unterliegen im Rahmen der Einkunftsart „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ der Besteuerung. Unter anderem werden Gewinnanteile aus Aktien, anzurechnende Körperschaftsteuer, Einnahmen aus stiller Beteiligung, Zinsen aus Hypotheken als Einkünfte laut Einkommensteuergesetz gezählt. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden durch Werbungskosten, zum Beispiel Depotgebühren und Schuldzinsen für Kredite zur Finanzierung von Wertpapieren vermindert. Weiters ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Sparer-Freibetrag zu beachten.