Einkommen

Im Allgemeinen versteht man unter Einkommen die erzielten Einkünfte eines Menschen meist aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit zur Sicherung seines Lebensunterhaltes. Zum einen sind damit im Sinn des Sozialrechts sämtliche Einkünfte in Form von Geldzahlungen gemeint. Hierunter fallen sowohl regelmäßige Lohnzahlungen, Mieteinnahmen, Unterhalt, Sold und Renten als auch einmalige Zahlungen wie Zinsen oder Weihnachtsgeld. Auch passives Einkommen ist eine Form des Einkommens.

Einkommen ist vielfältig

Zum anderen werden auch Einkünfte in Geldeswert zum Einkommen gezählt (Stichwort „mietfreies Wohnen“). Auch Schenkungen und Erbschaften fallen unter diesen Begriff. Nicht zum Einkommen gerechnet werden hingegen Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie Erziehungsgeld.

Generell wird unterschieden zwischen Brutto- und Nettoeinkommen. Das Bruttoeinkommen (auch Lohn oder Gehalt) stellt nicht anderes dar als das Arbeitsentgelt zuzüglich Steuern und Sozialabgaben, also ein fiktiver Begriff, von dem aus sich nicht darauf schließen lässt, wieviel dem Einzelnen am Ende tatsächlich zur Verfügung steht. Auch außertarifliche Zulagen oder Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubszulage etc.) zählen zum Einkommen. Wieviel davon letztendlich für den Arbeitnehmer übrig bleibt (Nettoeinkommen) ist abhängig von Faktoren wie der Steuerklasse, Krankenversicherung, Anzahl der Kinder und der Kirchensteuer.

Als Basis für Gehaltsverhandlungen wird immer das Bruttoeinkommen verwendet, da so verschiedene Einkommen überhaut erst vergleichbar werden wenn es zum Beispiel um Tarifverhandlungen geht. Anhand dieser Größe kann ein Arbeitnehmer eine Vorstellung vom generellen Gehalt in seiner Branche bekommen, um beispielsweise zu wissen, wie es um seine Bezahlung steht oder mit welchen Gehaltsvorstellungen er in ein Bewerbungsgespräch gehen kann. Wird das Bruttogehalt erhöht, profitieren hievon in erster Linie der Staat und die Sozialversicherungsträger, meist bleibt etwa die Hälfte davon für den Arbeitnehmer übrig.

Die Branchen mit den niedrigsten Einkommen in Deutschland sind nebem dem Friseurgewerbe auch andere Diensleistungsberufe, insbesondere die in der Gastronomie und im Reinigungsgewerbe. Arbeitnehmer dieser Branchen erhalten oft so wenig Lohn, dass sie davon alleine nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können und zusätzlich Hilfen vom Staat in Anspruch nehmen müssen.

Das Nettoeinkommen ist unter anderem ausschlaggebend für die Bedürftigkeitsprüfung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Bundessozialhilfegesetz sowie für weitere Sozialleistungen, deren Höhe vom Einkommen abhängt.