Einheitswert

Der Einheitswert wird als Bemessungsgrundlage für verschiedene Abgaben wie z.B. Vermögenssteuer, Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Finanzämter ermittelt. Dieser wird von wirtschaftlichen Einheiten wird nach steuerlichen Bewertungsvorschriften in größeren Zeitabständen berechnet. Der Einheitswert wird neu festgestellt, wenn sich zwischen den Hauptfeststellungen bedeutsame Änderungen des Wertes, der Art oder der steuerlichen Zurechung etwas ändert.