Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gilt als eine Verbrauchsteuer und belastet die Wareneinfuhr. Im Inland erzeugte Güter und Dienstleistungen werden durch die Umsatzsteuer genauso besteuert wie die eingeführten ausländischen Waren durch die Einfuhrumsatzsteuer. Aus dem Zollwert einschließlich Zöllen, Verbrauchsteuern, Abschöpfungen sowie Vermittlungs- und Beförderungskosten ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer. In das allgemeine System der Mehrwertsteuer ist die Einfuhrumsatzsteuer integriert und kann von Unternehmen als Vorsteuer abgezogen werden.