Eigenfinanzierung

Die Zuführung von Eigenkapital in einem Unternehmen entweder von außen (Außenfinanzierung) oder von innen, das heißt aus dem betrieblichen Umsatzprozess (Innenfinanzierung), nennt man Eigenfinanzierung. Wenn einem Unternehmen durch den Eigentümer (Einzelnunternehmer), durch die Miteigentümer (Gesellschafter von Personengesellschaften) oder durch die Anteilseigner (zum Beispiel Aktionäre, GmbH-Gesellschafter) Eigenkapital von außen zugeführt wird, spricht man von einer Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung. Entweder aus dem privaten Bereich oder aus einem Betriebsvermögen (zum Beispiel einer Kapitalgesellschaft an einem anderen Betrieb) kann die Zuführung bei der Eigenfinanzierung erfolgen.
Im Gegensatz zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft werden die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft nicht Miteigentümer des Betriebes, der eine Eigenfinanzierung vornimmt. Allein die juristische Person ist Eigentümer. Mit ihrem Betriebsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die juristische Person alleine (es wird kein Geld einer Privatperson zur Haftung herangezogen). Die Anteilseigner werden als „wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft“ aufgrund des von ihnen übernommenen Risikos des Verlustes oder der Ertragslosigkeit bezüglich der Eigenfinanzierung bezeichnet.
Die Selbstfinanzierung (die Finanzierung aus Gewinnen, die nicht ausgeschüttet, sondern auf Rücklagekonten überführt werden), ist die wichtigste Form der Eigenfinanzierung.