Eigen – Kapital

Zu den wichtigsten Regelungen des Bankwesengesetzes zählen die Eigenmittelvorschriften (Eigenkapitalvorschriften). In den Eigenmittelvorschriften wird das Ausmaß an Eigenmittel, die ein Kreditinstitut mindestens zu halten hat, bezeichnet. In jedem Unternehmen erfüllt das Eigenkapital eine Reihe von wichtigen Funktionen. Das Eigenkapital dient als Risikopolster, um Verluste aus dem laufenden Geschäft aufzufangen und stellt damit die wesentliche Vertrauens- und Schutzbasis für die Gläubiger dar. Auch zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes dient das Eigenkapital in vielen Fällen. Das Eigenkapital dient bei Kreditinstituten darüber hinaus als Steuerungsinstrument für eine Reihe von bankaufsichtlichen Regelungen. Zusammengefasst erfüllt das Eigenkapital eine Haftungsfunktion, eine Gläubigerschutzfunktion, eine Finanzierungsfunktion und eine bankaufsichtsrechtliche Steuerungsfunktion.