EDV-Buchführung

Bei der EDV-Buchführung werden die klassischen Buchungsarbeiten nicht mehr nacheinander auf verschiedenen maschinellen Anlagen, sondern von der Elektronischen Datenverarbeitungsanlage bewältigt. Auf die Datenerfassung bzw. Erstellung eines maschinenlesbaren Belegs, der die einzelnen Geschäftsvorfälle aufnimmt, beschränkt sich bei der EDV-Buchführung die menschliche Tätigkeit. Bei der EDV-Buchführung übernimmt der Rechner die Buchungsarbeiten völlig eigenständig. Vom Datenspeicher werden die erforderlichen Aufzeichnungen, insbesondere das Führen der Handelsbücher übernommen. Bei der EDV-Buchführung können diese Daten jederzeit abgerufen werden und bei Bedarf ausgedruckt oder über Bildschirm dargestellt werden.
Auch die EDV-Buchführung muss grundsätzlich die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfüllen. Die Geschäftsfälle des Unternehmens müssen lückenlos erfasst werden und unabhängig von ihrer Speicherung jederzeit kontrolliert werden können.