Echtes Pensionsgeschäft
Echtes Pensionsgeschäft kommt aus dem Wertpapierpensionsgeschäft und sagt aus, dass der Verkäufer der Wertpapier diese auch wieder zurückkaufen muss.
Es besteht eine Rückkaufverpflichtung.
Die Details des Rückkauf - also Zeitpunkt und Zinssatz - werden in der Rückkaufvereinbarung festgeschrieben.
Im Gegensatz dazu steht das unechte Pensionsgeschäft, dass keine Verpflichtung vorsieht.
Kategorie: Bankwirtschaft | Aktien & Wertpapiere