Echtes Pensionsgeschäft kommt aus dem Wertpapierpensionsgeschäft und sagt aus, dass der Verkäufer der Wertpapier diese auch wieder zurückkaufen muss.
Es besteht eine Rückkaufverpflichtung.
Die Details des Rückkauf – also Zeitpunkt und Zinssatz – werden in der Rückkaufvereinbarung festgeschrieben.
Im Gegensatz dazu steht das unechte Pensionsgeschäft, dass keine Verpflichtung vorsieht.