EB

EX oder exB kommt aus dem Bereich der Börsen und bedeute so viel wie ex Bezugsrecht.
Das EX also ex Bezugsrecht bedeutet, dass am Tag des Bezugsrechtsabschlags die Aktie ohne Bezugsrecht gehandelt wird.
Vor Ablauf der Bezugsfrist ist es der häufig der vorletzte Börsentag nach einer etwaigen Kapitalerhöhung.