Dispositionskredit

Dispositionskredit erhalten nicht alle Bankkunden

Das Bewilligen eines Kreditrahmens wird im Privatkundengeschäft Dispositionskredit genannt, im Geschäftskundenbereich kann eine Kreditlinie beispielsweise der Kontokorrentkredit sein. Die gebräuchlichste Definition für Dispositionskredit lautet: Eine von Banken für Privatpersonen zum Zwecke des Zahlungsverkehrs eingeräumte Möglichkeit der Überziehung bei Girokonten, die zwischenzeitlich über kein Guthaben verfügen. Daraus ableitend hat sich auch die Sprachform „geduldete Überziehung“ eingebürgert. Rechtlich wird der Dispositionskredit als spezifischer Verbraucherdarlehensvertrag eingeordnet, speziell gilt § 493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Die Überziehung des Girokontos gestatten Kreditinstitute im Rahmen des Dispositionskredits (daher der Ausdruck Kreditrahmen) gemeinhin in Höhe des zwei- bis dreifachen Werts regelmäßiger Zahlungseingänge auf demselben. Überziehung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass von der Bank ohne ausreichendes Guthaben auf dem jeweiligen Girokonto dennoch Verfügungen im Zahlungsverkehr vorgenommen werden. Und zwar bis zur Höhe des vereinbarten, begrenzten Limits, welches von der Bank als Dispositionskredit festgelegt wurde. Regelmäßige Zahlungseingänge sind neben Netto-Gehältern und Löhnen auch Renten oder Unterhaltszahlungen. Daher stehen Dispositionskredite nicht allein Lohn-/Gehaltsempfängern, sondern auch Rentenempfängern, Studenten, Auszubildenden, etc. zur Verfügung. Voraussetzung sind Volljährigkeit des Girokontoinhabers und ausreichende Bonität.

Während ein Girokonto, welches überwiegend im Guthaben geführt wird, kaum eine nennenswerte Verzinsung ausweist, sind Sollzinsen für Dispositionskredite verhältnismäßig hoch. Tageweise berechnete Sollzinsen werden nur für den realen Überziehungsbetrag fällig. Der Zinssatz für einen Dispositionskredit ist variabel (veränderlich) und soll sich an allgemeinen Marktzinsen ausrichten. In der Praxis unterscheiden sich Zinssätze für beanspruchten Dispositionskredit erheblich, gegenwärtig schwanken sie von sechs bis über 12 Prozent p. a. Die als Belastung auf dem Girokonto fälligen Sollzinsen für den Geldbetrag des beanspruchten Dispokredits werden quartalsweise abgerechnet. Darlehenslimit, gültiger Jahreszins, Bedingungen für Zinssatzänderungen, Vertragskündigungsregelungen sind Informationspflichten des Kreditinstituts an den Kontoinhaber beim Dispositionskredit.